Waffen-WikiWaffenrechtAusnahmebewilligung (ABK)
WG Art. 28 / SR 514.54

Ausnahmebewilligung (ABK)

Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 28 WG erlaubt den Erwerb verbotener Waffen unter strengen Voraussetzungen. Antragsverfahren, Begründung, Behördenpraxis.

Veröffentlicht: · Aktualisiert: · Autor: GunMarket.ch Redaktion

ABKverbotene WaffenSturmgewehrSammler
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Rechtsgrundlage

WG Art. 28 / SR 514.54

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