Waffen-WikiWaffenrechtWaffenimport und -export
WG Art. 22-25 / WV Art. 30-46

Waffenimport und -export

Ein- und Ausfuhr von Waffen — EU-Waffenpass, Bewilligung des SECO, Anmeldung beim Zoll. Unterschiede zwischen Schengen- und Drittstaaten.

Veröffentlicht: · Aktualisiert: · Autor: GunMarket.ch Redaktion

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Rechtsgrundlage

WG Art. 22-25 / WV Art. 30-46

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